Erklärung zur Einstufung unseres Vereins als „unerwünschte“ Organisation
Am 17. April 2026 wurde bekannt, dass die Behörden der Russischen Föderation unseren Verein „Russland der Zukunft – Schweiz“ zur „unerwünschten Organisation“ erklärt und in das entsprechende Register aufgenommen haben (Verfügung des russischen Justizministeriums Nr. 486-r vom 14.04.2026, Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation vom 31.03.2026).

Diese Entscheidung ist eine politisch motivierte Repressionsmassnahme. Sie zielt darauf ab, die Verbindungen friedlicher zivilgesellschaftlicher Solidarität zu kappen, die Unterstützung für politische Gefangene einzuschränken und all jenen die Stimme zu nehmen, die sich gegen Krieg, Repression und Menschenrechtsverletzungen in Russland aussprechen.
Solche Massnahmen richten sich nicht nur gegen friedliche Organisationen, sondern gegen die Grundprinzipien bürgerlicher Verantwortung und gegenseitiger Unterstützung – jene Fundamente, ohne die eine freie und prosperierende Gesellschaft nicht existieren kann.
Unser Verein ist in der Schweiz registriert und agiert in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz. Wir üben keine Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation aus.
Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung ernsthafte rechtliche Risiken für unsere Unterstützerinnen und Unterstützer mit sich bringt, die nach Russland reisen.
Insbesondere Geldüberweisungen, Mitgliedsbeiträge oder andere Formen der Interaktion mit der Organisation, die nach der Einstufung als „unerwünscht“ erfolgen, könnten von den russischen Behörden potenziell als Grundlage für eine administrative (Art. 20.33 KoAP RF) oder in Einzelfällen strafrechtliche Verfolgung (Art. 284.1 UK RF) herangezogen werden. Wir betonen, dass es für solche Situationen noch keine gefestigte Rechtspraxis gibt und wir nur vermuten können, wie diese Normen gegenüber Beteiligten ausgelegt werden. Dennoch halten wir es für zwingend erforderlich, vorab vor den möglichen Risiken zu warnen.
In diesem Zusammenhang fordern wir alle Personen, die sich in der Russischen Föderation aufhalten oder Reisen dorthin planen, eindringlich auf, von jeglicher Interaktion mit unserem Verein abzusehen und die möglichen rechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.
Wir werden unsere bisherige Tätigkeit fortsetzen: Wir unterstützen russische politische Gefangene und deren Familien durch Briefabende, Solidaritätskampagnen und Spendensammlungen; wir organisieren öffentliche und kulturelle Veranstaltungen; wir machen auf Repression, Korruption und Krieg aufmerksam und setzen uns für politische und gesellschaftliche Reaktionen darauf ein – sowohl in der Schweiz als auch auf internationaler Ebene.
Versuche, die russische Zivilgesellschaft zu isolieren, heben die Universalität der Menschenrechte nicht auf. Solidarität lässt sich nicht gesetzlich verbieten.
Wir geben nicht auf. Wir führen unsere Arbeit fort.
